Am 10.07.2013 hat der Landtag in Stuttgart die Rauchmelderpflicht beschlossen.

Die Änderung in der Landesbauordnung finden Sie hier.

Rauchwarnmelder - Eigentümer hat Aufsichtspflicht

Wissenschaftlich begleitete Brandversuche zeigen auf, dass das Zeitfenster nur 3 Minuten beträgt, um sicher vor einem Brand zu fliehen.

Danach besteht höchste Gefahr durch Kohlenmonoxyd-Vergiftung, die zu Bewusstlosigkeit führen kann.

Das ist besonders nachts gefährlich. Ein wirksamer Schutz sind Rauchwarnmelder.

§ 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Eigentümer haften für Schäden, wie aus einem Wohnungsbrand entstehen, sofern sie keine Vorkehrungen getroffen haben: Weil sie die allgemeine Verkehrssicherungspflicht verletzt haben! Gerade wenn es wirtschaftlich und technisch tragbare Lösungen gibt, sollten Sie nicht zögern auch ohne gesetzliche Pflicht zu handeln.

Quelle: Pressemitteilung zu HKA 10-12, 2011
(http://www.arge-heiwako.de/presse.php?meldung=75)