Die Heizkostenaufstellung & Nutzerliste

Nach der Jahreshauptablesung haben wir unseren ersten Beitrag zum Gelingen Ihrer jährlichen Abrechnungserstellung geleistet.

Nun sind Sie als unser Vertragspartner gefragt. Zum Erstellen der Heizungs- und Warmwasserkostenabrechnung sind Ihre Kostenangaben unbedingt erforderlich. Aus diesem Grund erhalten Sie jährlich einen Vordruck „Heizkostenaufstellung“ in den Sie dann sorgfältig Ihre Brennstoffbezüge bzw. den Restbestand (bei Öl- und Flüssiggasanlagen) eintragen. Des Weiteren sollten hierbei die nach der Heizkostenverordnung ausdrücklich umlagefähigen Heiznebenkosten mit aufgegeben werden, damit diese bei der Umlage der Kosten berücksichtigt werden können. Sollten dies bezüglich Unklarheiten bestehen, so zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen, wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.

Die von Ihnen ausgefüllte Heizkostenaufstellung ist eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg zu der gewünschten Heizungs- und Warmwasserkostenabrechnung. Allerdings fehlen noch Ihre Angaben zu den Nutzern, die im entsprechenden Abrechnungszeitraum in dem abzurechnenden Objekt wohnten oder arbeiteten.  Änderungen dieser können Sie im bereitgestellten Formular „Nutzerliste“ vornehmen.

Neu ist die Möglichkeit der  Eingabe über unser neues Onlineportal. Hier haben Sie nach einer Registrierung die Möglichkeit Ihre Daten online zu Erfassen.

Unser neues Onlineportal finden Sie unter „Online Service“.

Das Resultat

Liegen uns nun die vollständigen Daten der Ablesung und Ihrer aufgegeben Kosten vor, werden Ihre Angaben und die ermittelten Verbrauchswerte unter Berücksichtigung neuester gesetzlicher Bestimmungen auf Plausibilität geprüft.
Jetzt kann Ihre Abrechnung erstellt werden. Dies erfolgt in unserem hauseigenen Rechenzentrum mit professioneller Software innerhalb weniger Tage!

Die Abrechnung ist klar, übersichtlich und einfach nachvollziehbar. So finden Sie neben der Gesamtaufstellung der Kosten, eine Auflistung der Messgeräte mit Zählerständen auf den Einzelabrechnungen.

Natürlich können wir für Sie die Betriebs- oder Hausnebenkostenabrechnung erstellen. Damit haben Sie keinen Aufwand mit der teilweise umständlichen Verteilung nach verscheidenen Umlageschlüsseln. Nützen Sie Ihre Zeit für Dinge, die Ihnen wichtig sind.

Diese kann als „kleine Betriebskostenabrechnung“ für das Kalt- und Abwasser innerhalb der Heizkostenabrechnung erfolgen. Oder zusätzlich zur Heizkostenabrechnung, gemäß Betriebskostenverordnung als vollkommen separate Betriebskostenabrechnung, erstellt werden.

Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.