Für wartungsintensive oder dem Eichgesetz unterliegende Geräte erhalten Sie unseren besonderen Service der System- und Garantiewartung.

Voraussetzung ist der einmalige Kauf der Geräte.

Die System- und Garantiewartung für Wärme- und Wasserzähler sowie elektronische Heizkostenverteiler beinhaltet die Eichterminüberwachung sowie den kostenlosen Austausch defekter Geräte, die aufgrund technischen Mängels während der Vertragslaufzeit ausfallen. Gemäß Eichgesetz beträgt die Eichgültigkeit 5 Jahre für Wärme- und Warmwasserzähler und 6 Jahre für Kaltwasserzähler. Zusätzlich tauschen wir bei der Garantiewartung nach Ablauf der Eichgültigkeit fristgerecht die Zähler gegen neu beglaubigte bzw. geeichte Geräte entsprechend § 35 Eichgesetz aus.

Die kraftwerk GmbH gewährleistet mit der Gerätewartung die Aufrechterhaltung der Funktions- und Betriebsbereitschaft der Mess- und Erfassungseinrichtungen in Entsprechunggesetzlicher Bestimmungen und gültiger Normen.

Die System- und Garantiewartungskosten können mit der Heizkostenabrechnung gemäß § 4 und § 7 der Heizkostenverordnung auf die Nutzer umgelegt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie hier keine Preisaussagen finden. Wir setzen uns den Anspruch, Ihnen immer ein individuelles und aktuelles Angebot zu erstellen.