Aufgrund der Umlagefähigkeit der Mietkosten hat sich die Anmietung von Erfassungs- und Messgeräten als Alternative zum Gerätekauf etabliert. So vermeiden Sie eine hohe Einmalinvestition und erhalten Ihre Liquidität. Alle, für eine verbrauchsabhängige Abrechnung, notwendigen Erfassungs- und Messgeräte können Sie von uns bequem und kostengünstig anmieten.

Die Mietraten werden jeweils am Anfang des Abrechnungszeitraumes fällig und sind über die vereinbarte Mietlaufzeit konstant. Mängel, für die Sie nicht verantwortlich sind, beheben wir kostenlos für Sie.

Die Gerätemietkosten können mit der Heizkostenabrechnung gemäß § 4 und § 7 der Heizkostenverordnung auf die Nutzer umgelegt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie hier keine Preisaussagen finden. Wir setzen uns den Anspruch, Ihnen immer ein individuelles und aktuelles Angebot zu erstellen.