• Verdunstung und somit Verbrauch findet statt bei Einwirkung von Fremdwärme z.B. Sonneneinstrahlung, Kachelöfen o.ä. (wegen dieser Kaltverdunstung haben aber alle Geräte eine geringe Überfüllung)
  • Eine Festlegung eines Stichtages ist am Gerät nicht möglich. Die Ampullen werden jährlich zur Hauptablesung ausgetauscht. Danach ist eine Kontrolle der Ablesewerte nicht mehr möglich. Sollte eine Wohnung nicht zugänglich sein und der Austausch der Ampullen kann nicht erfolgen, so muss der Verbrauch auch für die nächste Abrechnungsperiode geschätzt werden

  • Zwischenablesungen sind häufig gar nicht oder nur ungenau möglich. Bei Nutzerwechsel kurz nach der Hauptablesung muss wegen der Überfüllung der Geräte nach Gradtagen getrennt werden

  • Die Ablesung ist für den Mieter schwieriger, da unterschiedliche Ablesebedingungen berücksichtigt werden müssen. Der Nutzer kann seine Heizgewohnheiten kaum am Messgerät überprüfen

  • Die Verdunstungsampullen müssen in Sondermülldeponien entsorgt werden.

  • Erhöhte Ablesegebühren, da Verdunsterröhrchen als Sondermüll entsorgt werden müssen