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Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung in 2009 wurden einige Neuerungen auf den Weg gebracht, die Ihre Aufmerksamkeit bereits jetzt erfordern:
Heute: Wasserkostenverteiler müssen umgerüstet werden.
Warmwasserkosten „messen“ den Verbrauch von warmem Wasser, indem ein Teilstrom des Wassers über ein Venturi-Stück Wärme an eine Messampulle abgibt.

Mit der Zeit kann der Durchfluss durch Rost und sonstige Partikel stark beeinträchtigt sein, eine Messung gleicht eher einer Schätzung als dem realistischen Verbrauch.

Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung 2009 und nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen nach §5 der Heizkostenverordnung „zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattungen zu verwenden. Soweit nicht eichrechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, dürfen nur solche Ausstattungen zur Verbrauchserfassung verwendet werden, hinsichtlich derer sachverständige Stellen bestätigt haben, dass sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder dass ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde.“

Das ist bei Warmwasserkostenverteilern nicht der Fall.

Je nach Liegenschaft können wir die Erfassung über geeichte Durchflussmengenzähler (Warmwasserzähler) vornehmen. Wo möglich kann die Wohnungsabsperrung gegen einen Ventil-Warmwasserzähler getauscht werden, ggf. muss jede Zapfstelle einzeln erfasst werden.

Die Wasserkostenverteiler können meistens demontiert und mittels einer Blindrosette formschön abgedeckt werden.

Nutzen Sie unsere Erfahrung und die direkten Ansprechpartner in einer flachen Hierarchie: Der Weg zu uns ist leicht zu finden.

News
01.10.2013
kraftwerk GmbH
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