Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören die Kosten

  1. der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung
  2. des Betriebsstromes
  3. der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage
  4. der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft
  5. der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes
  6. der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
  7. der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
  8. der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung, Aufteilung und Verbrauchsanalyse.

Die Verbrauchsanalyse sollte insbesondere die Entwicklung der Kosten für die Heizwärme- und Warmwasserversorgung der vergangenen drei Jahre wiedergeben.

Für die Verteilung der Kosten der Wärmelieferung gilt Absatz 1 entsprechend.